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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. GELTUNGSBEREICH

Die im Folgenden festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Einzelunternehmen Justin Buchholz (nachstehend Dienstleister genannt) und dem Auftraggeber.

 

2. PFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen einer Individualvereinbarung in Form eines Werksvertrages oder Angebots den Dienstleister durch Angabe seiner Wünsche und Vorstellungen zu unterstützen.

 

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Dienstleister durch die Einhaltung von Terminen wie z.B. Abnahmen die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen.

c) Der Dienstleister übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes, insbesondere der Wahrung der Persönlichkeitsrechte, entstehen. Bei Verletzung hat der Auftraggeber den Dienstleister von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.

 

3. KOSTEN

a) Die vom Dienstleister angegebenen Preise in Euro (€) und verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

b) Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme eines Filmes Änderungen von bereits hergestellten Filmteilen, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung von berechtigten Mängelrügen handelt. Der Dienstleister hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

4. HERSTELLUNG

a) Die künstlerische und technische Gestaltung des Filmes obliegt dem Dienstleister. Die Überwachung der sachlichen Richtigkeit und der rechtlichen Zulässigkeit des Inhaltes obliegt hingegen dem Auftraggeber.

b) Sofern eine Vorführung eines Rohschnitts vereinbart wurde und soweit sich der Auftraggeber mit dieser Einverstanden erklärt, ist eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.

c) Für von dem Auftraggeber bereitgestelltes Ton, Musik, Video oder Bildmaterial ist dieser verantwortlich, dass das Material urheberrechtlich, persönlichkeitsrechtlich und markenrechtlich verwendet werden darf.

 

5. ZEITPLAN

a) Stellt sich im Laufe der Produktion heraus, dass der in dem Vertrag festgelegte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat der Dienstleister den Auftraggeber unmittelbar über die Gründe und die voraussichtliche Verzögerung zu unterrichten.

b) Wird die Verzögerung durch vom Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertretende Gründe verursacht, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden.

Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. ABNAHME

a) Nach Fertigstellung des Filmes übermittelt der Dienstleister dem Auftraggeber eine Kopie des Filmwerkes, durch welche der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, den Film auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese geltend zu machen. Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung, gilt der Film als abgenommen. Eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen.

b) Entspricht der Film den vorher festgelegten Vorstellungen und Wünschen des Auftraggebers und genügt er den allgemeinen technischen und qualitativen Standards, so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

 

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Die Rechnungsbeträge sind, sofern im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

b) Ist im Vertrag keine Vereinbarung getroffen worden, erfolgt die Bezahlung durch die vorher festgelegte Anzahlung bei Erteilung des Auftrages. Der Rechnungsbetrag abzüglich der Anzahlung ist nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

8. URHEBERRECHTE

a) Alle Rechte am Rohmaterial liegen uneingeschränkt beim Dienstleister. Dieser räumt dem Auftraggeber das Recht der Vervielfältigung und Vorführung des erstellten Filmes ein, ohne, dass es jeweils einer schriftlichen Genehmigung durch den Dienstleister bedarf.Von der Rechtseinräumung sind das Recht der Änderung, Bearbeitung oder Synchronisation in Fremdsprachen ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Dem Dienstleister wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Dienstleister ausdrücklich widersprechen.

c) Ein Zeigen des eigenen Unternehmensnamens oder Unternehmenszeichen als Copyrightvermerk ist dem Dienstleister immer vorbehalten.

d) Der Auftraggeber spricht den Dienstleister von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden vom Dienstleister entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

 

9. HAFTUNG

a) Der Dienstleister haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit veranlasste Schäden nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsplicht durch den Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Eine Haftung vom Dienstleister für etwaige Betriebsstörungen bei durch den Auftraggeber veranlassten Dreharbeiten in dessen Betriebsräumen ist ausgeschlossen.

c) Der Dienstleister haftet nicht für Image Schäden oder damit verbundene Kosten, die durch die Dienstleistung beim Auftraggeber entstehen.

 

10. PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei dem Auftraggeber zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§33 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung, die dem mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

b) Änderungen des geschlossenen Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform einschließlich Fax und E-Mail.

c) Der Auftraggeber und der Dienstleister vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

d) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Lüneburg.

e) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüneburg.

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